Umweltauflage

Umweltauflage
1. Begriff: Gebot oder Verbot in Form einer direkten umweltbezogenen Verhaltensvorschrift.
- 2. Arten (nach Anknüpfungspunkt): a) Emissionsauflage: Als Emissionsnorm (Grenzwert des Schadstoffausstoßes), Reduzierungsverpflichtung oder Produktnorm (Grenzwert hinsichtlich der Menge an Schadstoffen im Produkt) festgelegte Auflage.
- b) Auflage für Produktionsprozesse: Produktionsfaktoren (Gebote zur Verwendung bestimmter Rohstoffe, z.B. schwefelarmes Heizöl) oder Prozessnormen bez. der anzuwendenden Technologie betreffende Auflage. Prozessnormen orientieren sich i.d.R. am  Stand von Wissenschaft und Forschung oder am  Stand der Technik.
- c) Produktionsauflage: Mengenlimitierung (z.B. Produktionsdrosselung bei Smog), Produktionseinstellung in Notfällen (z.B. bei Gewässerverseuchung) oder Ansiedlungsverbot.
- 3. Beurteilung: Bei der Festlegung von Auflagen sind die Grenzkosten der Emissionsvermeidung bei den einzelnen emittierenden Anlagen nicht bekannt. Es ist daher kaum möglich, eine Verteilung der insgesamt beabsichtigten Emissionsvermeidungsmenge auf die einzelnen reduzierten Anlagen vorzunehmen, die einen Ausgleich der Grenzvermeidungskosten erreicht.
- Die Auflagenpolitik ist nur in unzureichendem Maße in der Lage,  umwelttechnischen Fortschritt zu induzieren. Eine Innovation, die auf eine Übererfüllung der staatlichen Emissionsnormen abzielt, bringt dem innovierenden Unternehmen nur Kosten, aber keine Erträge; es ist für das Unternehmen unattraktiv, knappe Ressourcen in diese Verwendung zu lenken.
- Der ökologische Erfolg der Auflagenpolitik ist durch eine mangelnde Verknüpfung zwischen umweltpolitischen Zielvariablen und umweltpolitischen Eingriffsobjekten gefährdet, da die Auflagen meist in Form von Beladungsgrößen (z.B. mg Schadstoff pro m³ Abluft) formuliert sind. Die ökologische Treffsicherheit der Auflagenpolitik würde verbessert, wenn sie anstelle von Emissionskonzentrationen Emissionsfrachten regeln würde.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Umweltauflage — Ụm|welt|auf|la|ge, die: ↑ Auflage (2 a), die die Haushalte u. Unternehmen zwingt, bestimmte Maßnahmen zum Schutz der Umwelt zu ergreifen. * * * Ụm|welt|auf|la|ge, die: ↑Auflage (2 a), die die Haushalte u. Unternehmen zwingt, bestimmte Maßnahmen …   Universal-Lexikon

  • Umweltauflage — Ụm|welt|auf|la|ge (Auflage zum Schutz der Umwelt) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • flexible (Umwelt-)Auflage — ⇡ Umweltauflage …   Lexikon der Economics

  • Emissionsauflage — ⇡ Umweltauflage …   Lexikon der Economics

  • Produktionsauflage — ⇡ Umweltauflage …   Lexikon der Economics

  • Umweltlizenzen — Umweltlizenzen,   Umwelt|zertifikate, ein umweltpolitisches Instrument, bei dem das Recht auf eine bestimmte Nutzung von Umweltressourcen mengenmäßig kontingentiert und in Form eines am Markt handelbaren Zertifikats verbrieft wird. Anders als bei …   Universal-Lexikon

  • argusäugig — ạr|gus|äu|gig <Adj.> (bildungsspr.): scharf beobachtend, wachsam: Argusäugig wachen Lobbyisten in Tokio, Washington und Brüssel darüber, dass keine neue Umweltauflage Wettbewerbsnachteile für die heimische Industrie bringt (Bonner General… …   Universal-Lexikon

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  • Auflage — I. Öffentliches Recht:Nebenbestimmung zum Verwaltungsakt, durch die dem Begünstigten ein Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben wird (§ 36 II Nr. 4 VerwVfG). A. sind bes. häufig bei der Erteilung der ⇡ Bauerlaubnis. II. Erbrecht:Eine… …   Lexikon der Economics

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